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Auszug aus unserer Kirchenordnung

Artikel 56

1 Aufgabe der kirchlichen Unterweisung ist es, Kinder und Jugendliche in das Leben ihrer Gemeinde einzuführen und sie mit den wichtigen Inhalten des christlichen Glaubens bekannt zu machen.

2 Die kirchliche Unterweisung geht von den Erfahrungen, Fragen und Nöten der Kinder und Jugendlichen aus und orientiert sich an der Bibel und deren Wirkungsgeschichte in Kirche und Welt.

 3 Bestandteile der kirchlichen Unterweisung sind Unterrichtsveranstaltungen, Gottesdienste verschiedener Art, Gemeindeanlässe, die von jungen Gemeindegliedern mitgestaltet werden, Einführung in die diakonische und seelsorgerliche Arbeit der Gemeinde und der weltweiten Kirche und die praktische Beteiligung daran.

 4 Die Kirchgemeinde unterstützt die Eltern in ihrer Aufgabe, ihre Kinder christlich zu erziehen. Die Unterweisenden laden Eltern und Gemeinde zum Mittragen der Unterweisung ein.